Offizielle Website des MyStake Casino in der Schweiz

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Bonusrecht Rechtliche Einordnung des Bonus In rechtlicher Hinsicht ist ein Bonus entweder als Gratifikation im Sinne von Art. 322d OR zu qualifizieren, der er eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers darstellt. Oder es handelt sich dabei um einen Lohnbestandteil, der gegenüber dem Arbeitgeber einen verbindlichen Anspruch begründet. Der Bonus wird als Lohnbestandteil klassifiziert, wenn er nicht nur zweitrangige Bedeutung hat. In den anderenFällen hat der Bonus den Charakter einer Sondervergütung, was auch...